TAXI Göppingen

Herzlich Willkommen

Wir sind nach Vorbestellung 24/7 für Sie unterwegs

wir freuen uns Sie fahren zu dürfen.
Haben Sie Fragen oder Anregungen schreiben Sie uns oder rufen Sie an +49 7161 95 00 20. Unsere Büro Zeiten Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr.

 


Krankenfahrten

Wir sind Vertragspartner aller Gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung. Die Abrechnung erfolgt direkt bei uns im Haus. Outsourcing gibt es bei uns nicht.

Wichtig bei Dauer- und Serienfahrten

Alle Krankenfahrten zu/von Strahlentherapien oder Chemo Therapien müssen im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, wir helfen Ihnen gerne dabei.

Damit wir das auch können und dürfen brauchen wir von Ihnen eine Vollmacht.
Hier ein paar Infos.
Mit diesem Formular teilen Sie uns Ihre Daten mit, für den Fall das Sie noch nicht mit uns gefahren sind.

Generelle Zulässigkeit für Krankenfahrten-Verordnung ohne Genehmigung durch Krankenkasse: weitere Infos von unserem Verband zusammengestellt

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie Versorgung/Diagnostik in einer geriatrischen Institutsambulanz, sofern der Patient einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG", BI", oder „H" oder einen Einstufungsbescheid der Pflegegrade 3 (sofern der Patient wegen dauerhafter Beeinträchtigung seiner Mobilität einer Beförderung bedarf), 4 oder 5 vorlegt.

Ausnahmen Fahrten zu-/von Stationären Aufentahlten bzw. Fahrten zu- und von einer Ambulanten OP. sofern ein stationärere Aufenthalt vermieden wird Weiter...

Ihr Arzt muss Ihnen eine Verordnung einer Krankenbeförderung nach Muster 4 Ausstellen, bei Serienfahrten (Strahlen, Chemo) muss zwingend die Dauer und häufigkeit der Behandlungen drauf stehen.(Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis legen Sie diesen in Ihrer Praxis vor damit das Merkzeichen (s.o.) auf der Verordnung einer Krankenbeförderung angegeben werden kann!), ohne das Merkzeichen vom Schwerbehinderten Ausweis müssen auch diese Fahrten Genehmigt werden.

Haben wir von Ihnen die Vollmacht nicht bekommen...

müssen Sie die Fahrtkostengenehmigung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, nach Genehmigungs erhalt übergeben Sie diese unserem Fahrpersonal.
Jede durchgeführte Fahrt muss von der Einrichtung und vom Patienten durch Unterschrift bestätigt werden.

Handelt es sich um Serienfahrten Z.B. zur Hochfrequenten Behandlung (Chemo Therapie) erstellen wir Ihnen gerne für jeden Termin Anwesenheitsbestätigungen die Sie von der Einrichtung bei jedem Termin bestätigen lassen

Sie Bestätigen die durchführung der Fahrt Digital auf dem Smartphone des Fahrzeugs, sollte es einmal passieren das die Unterschrift nicht übermittelt wird (das kann bei schlechtem Mobilem Internet passieren) erhalten Sie die Gedruckte Unterschriften Liste von uns und Unterschreiben lediglich an den Terminen bei denen Ihre Unterschrift fehlt.

Grundsätzliche Zuzahlungsregelung (Eigenanteil)

Patienten die von der Zutzahlung zu Medikamenten & Fahrtkosten nicht Befreit sind müssen je Fahrt 10% der Beförderungskosten einer verordneten (bei einer genehmigungspflichtigen und genehmigten) Beförderung – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – entrichten. Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, ist der Fahrpreis zu zahlen.

Bitte lassen Sie sich immer eine Quittung über die Zuzahlung im Fahrzeug ausstellen, nachträglich ist der Aufand für uns sehr hoch.
Im Fahrzeug geht das völlig Unkompliziert Umweltfreundlich, Papierlos Digital.
Sie brauchen lediglich die Kamera bzw. den QR Code Scanner Ihres Smartphones.
Die Quittung können Sie auf Ihrem Smartphone abspeichern oder als E-Mail weiter Leiten. Hier sehen Sie eine Muster Quittung nachdem diese abgespeichert wurde.

Einzelne Eigenanteil Rechnungen

Im Zweifel, wenn Sie nicht wissen ob Sie von der Zuzahlung von Medikamenten & Fahrtkosten befreit sind, zahlen Sie den geforderten Eigenanteil direkt im Fahrzeug.
Müssen wir Ihnen wegen einer Fahrt den Eigenanteil in Rechnung stellen berechnen wir diese zzgl. EUR 15,00, da der aufwand sehr hoch ist.

Wir sind Partner der Deutschen Rentenversicherung (BUND)

Wir bringen Sie sehr gerne zu Ihrem Reha Aufenthalt. Übergeben Sie uns das Genehmigungsschreiben Ihrer Rentenversicherung, sie müssen keinen Eigenanteil leisten. Sie Bestätigen die Durchführung der Fahrt auf dem Smartphone des Fahrzeugs, alles andere machen wir für Sie.

Berufsgenossenschaften

Hatten Sie einen Unfall der Kostenträger ist eine Unfall Kasse? Übergeben Sie uns die Verordnung einer Krankenbeförderung, bestätigen die Durchführung der Fahrt, um die Abrechnung kümmern wir uns, Eigenanteil müssen Sie nicht bezahlen. Wir rechnen mit allen Berufsgenossenschaften und der Unfallkasse Baden-Württemberg ab.

Dialysefahrten

Sehr gerne Fahren wir Sie auch zu Ihrer Dialyse Behandlung. Hier gehen die Krankenkassen aber andere Wege und Versteigern, trotz geltender Rahmenverträge, die Patienten an den Billigsten Anbieter. Dieses unterstützen wir nicht. Haben Sie von Ihrer Krankenkasse die Fahrtkostengenehmigung mit der Freien Wahl des Taxi Unternehmens dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen uns Sie fahren zu dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kontakt

Hardy's FlughafenTransfer &Taxi e.K.
Sieghard Grenner

Bergstr. 47
D-73098 Rechberghausen
T: +49 7161 95 00 20
F: +49 7161 95 00 22
M: info@hardy.de

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